Krankenkassen überarbeiten Abrechnungsziffern

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Die Krankenkassen, allen voran Concordia, CSS, Groupe Mutuel, Helsana, Sanitas, SWICA und Visana, planen im Monat Dezember an sämtliche registrierten Therapeuten einen Brief zu verschicken mit Informationen zu den überarbeiteten Abrechnungsziffern (Tarif 590) und einem einheitlichen Rechnungsformular, dieses ist für die Krankenkassen elektronisch lesbar. Auch Kassen, die in der obigen Aufzählung fehlen, sollen ab 1.1.2017 in der Lage sein das neue Rechnungs-Formular lesen zu können. Es kann also für sämtliche Abrechnungen und egal ob ASCA-, EMR- oder SPAK-Registrierung, benutzt werden. Die Abrechnungsziffern haben nichts zu tun mit unserem Stundenansatz oder den Betrag, den die jeweiligen Versicherer den Patienten vergüten, sondern dienen lediglich der Zuordnung der verschiedenen Therapien und Methoden, d.h. diese Ziffern ersetzen für uns Homöopathen die Methoden-Nr. 91 des EMRs.

Sowohl die Tarifziffern als auch das Rechnungsformular werden ab 1.1.2017 probeweise eingeführt, d.h. es MUSS noch niemand damit arbeiten. Allerdings können wir im Verlauf von 2017 Rückmeldung an die Kassen machen, falls sich in der Praxis sowohl beim Tarif als auch beim Abrechnungsformular etwas als untauglich oder mangelhaft erwiesen hat. Wir sind also bei aller vorläufigen Freiwilligkeit darauf angewiesen, dass einige Therapeuten sich die Mühe machen mit den neuen Anforderungen zu arbeiten und Erfahrungen zu sammeln. Ab 1.1.2018 soll das Ganze obligatorisch werden, vorausgesetzt natürlich, dass bis dahin die entdeckten Unzulänglichenkeiten oder Lücken behoben werden konnten. Noch sind die Details nicht fertig geregelt, auch wer das Rechnungsformular zur Verfügung stellt ist noch ungeklärt. Wir werden Euch als Verband weiterhin auf dem Laufenden halten und weitere Informationen liefern, sobald sie uns erreichen.