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  • Der HVS-vet pflegt intensive Kontakte zu kantonalen Ämtern, setzt sich für die Anliegen von TierhomöopathInnen ein und informiert Sie stetig über Neuerungen.
    Möchten Sie noch mehr über die kantonal verschiedenen Arbeitsbedingungen für Homöopathen erfahren, dann lesen sie hier weiter.

POLITIK UND RECHT
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Die Gesetzgebungen zur Regelung der Tätigkeit von TierhomöopathInnen sind kantonal sehr unterschiedlich. Der HVS-vet pflegt Kontakte zu jedem kantonalen Veterinäramt und weiss über die aktuellste Gesetzeslage Bescheid.

Gerne geben wir Ihnen Auskunft ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ).

Arzneimittelabgabe

Die Kantonalen Veterinärämter richten sich für die Abgabe der Heilmittel mehrheitlich nach dem Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG), kantonal unter Tierarzneimittelverordnung (TAMV) aber auch nach der Eidgenössischen Verordnung über die Arzneimittel

Informationen über die Abgabe homöopathischer Arzneimittel liefert die Liste der Swissmedic Zugelassene homöopathische und antroposophische Arzneimittel ohne Indikation.

Es bestehen aber auch hier grosse kantonale Unterschiede und Sonderregelungen. Genauere Informationen zu den einzelnen kantonalen Regelungen können wir Ihnen gerne mitteilen.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten: