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Newsletter 2/2010 online
Der neue HVS Newsletter 2/2010 steht zum Download bereit:
Verlauf einer homöopathischen Behandlung
Mit klassischer Homöopathie können sowohl akute wie chronische gesundheitliche Störungen behandelt werden (ausser gesetzlich ausgeschlossene und solche, die eine klare Indikation zur Operation darstellen). Die Homöopathin, der Homöopath erfasst den Krankheitszustand gemäss den Grundsätzen der klassischen Homöopathie unter Einbezug der vorliegenden Befunde.

Sowohl bei akuten als auch bei chronischen Beschwerden, ist eine differenzierte Befragung wichtig, insbesondere bei chronischen Beschwerden ist ein ausführliches Erstgespräch zentral.
Die Homöopathin, der Homöopath wird Sie auffordern, alle Ihre Symptome so genau wie möglich zu schildern. Nicht nur auf der körperlichen Ebene, sondern auch Ihre charakteristischen emotionalen Reaktionen, Ihre Gefühle und Ängste, die zusammen mit der Krankheit aufgetreten sind.
Dieser Zeitaufwand ist nötig, weil die Homöopathie nicht lokale Krankheiten behandelt, sondern immer den ganzen Menschen.

Die Homöopathie kennt nicht im herkömmlichen Sinne Medikamente gegen Asthma, Migräne oder Depressionen, etc.. Die Krankheitsdiagnose ist nicht die Krankheit selber, sondern nur die äussere Manifestation einer Störung auf einer tieferen Ebene.
Wenn zum Beispiel einem Kind, das immer wieder unter Angina leidet, die Mandeln entfernt werden, bedeutet dies nicht Heilung; der Krankheit wurde bloss die Bühne genommen, die zugrundeliegende Störung aber bleibt bestehen, und es besteht die Gefahr, dass sich die Krankheit eine neue Bühne sucht.


Nach dem Erstgespräch besteht die Arbeit der Homöopathin, des Homöopathen darin, das für Sie individualisierte homöopathische Mittel zu finden. Im Verlauf der homöopathischen Behandlung beurteilt die Homöopathin, der Homöopath die Mittelwirkung und entscheidet mit Ihnen zusammen über das weitere Vorgehen. Er begleitet Sie kontinuierlich und betreut Sie während der ganzen Behandlungsdauer.


Die Kosten einer homöopathischen Behandlung werden bei nichtärztlichen Homöopathen aus der Zusatzversicherung für Komplementärmedizin bezahlt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über den Umfang der Kostenübernahme.