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| Vorteile im Verband für Tierhomöopathen |
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Mit Ihrer Mitgliedschaft als Tierhomöopath/-in HVS gewinnen Sie:
- Der Verbandstitel Tierhomöopath/in HVS darf gemäss Statuten offiziell genutzt werden
- Durch die 3-jährige Übergangsfrist besteht die Möglichkeit, bereits heute ordentliches Mitglied (OMvet) zu werden und von allen Vorteilen einer Mitgliedschaft zu profitieren. Während der Übergangsfrist können fehlende Stunden nachgeholt werden.
- Vermittlung Ihrer Adresse durch unsere Therapeutenliste (online und im Sekretariat)
- Unterstützung beim Praxisaufbau, z.B. durch einen Praxisleitfaden HVS spezifisch für Tierhomöopathen/-innen.
- Unterstützung bei rechtlichen Fragen betreffend Ihrer Praxistätigkeit
- Preisgünstige Versicherungen für Ihre Praxistätigkeit: Zugang zur ersten nichtärztlichen Berufshaftpflichtversicherung für Tierhomöopathen
- Anerkennung bei den meisten schweizerischen Tierkrankenkassen
- Fortbildungsmöglichkeiten zu vergünstigten Preisen (Seminare HVS und VKH, sowie Spezialangebote SHI)
- Regelmässige und aktuelle Informationen über alles, was unseren Beruf betrifft
- Ein Netzwerk von Berufskollegen und –kolleginnen.
- Den Beruf mitgestalten (z.B. durch Stimm- und Wahlrecht an der Delegiertenversammlung; Kommissionsarbeit etc.).
Bereits in der Ausbildung können Sie ausserordentliches Mitglied (AM) werden und von den vielen Vorteilen der Verbandsmitgliedschaft profitieren (zum günstigen Betrag von Fr. 150.- pro Jahr), und Sie haben die Möglichkeit, bei praktizierenden Tierhomöopathen/ -innen HVS ein Praktikum zu besuchen.
Aufnahmebedingungen:
Für ordentliche Mitglieder Tierhomöopathie(OM) (Status für praktizierende Tierhomöopathen/-innen):
siehe Reglement für die Verbandsanerkennung als OMvet Veterinärhomöopathie
Für ausserordentliche Mitglieder (AM) (Status für Studenten der Tierhomöopathie):
siehe
Reglement für die Verbandsanerkennung als AM
Mitgliedschaften:
ordentliche Mitgliedschaft Tierhomöopathie (OMvet):
praktizierende Tierhomöopathen/-innen
ausserordentliche Mitgliedschaft (AM):
Studierende der Tierhomöopathie
Praxisbesichtigung (Einmalig bei Aufnahme als ordentliches Mitglied):
Besteht bereits eine Praxis oder wird eine homöopathische Tätigkeit aufgenommen, werden die Praxisräumlichkeiten durch die Anerkennungskommission AK nach den Kriterien der Berufsordnung geprüft. Die Kosten betragen Fr. 200.-.
Oder möchten Sie die Arbeit unseres Verbandes als Gönner unterstützen? .Alle Infos dazu finden Sie hier
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Anmeldung
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oder die Anmeldung zum Herunterladen: |
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